Reverse Solicitation unter MiFID II als Option für den EU-Markteintritt?
EINFÜHRUNG
Diese Ausgabe der MiFID II Serie von FIDLEG SOLUTION – News 02/2018 behandelt die Regeln unter MiFID II zu Reverse Solicitation (auch “Eigeninitiative” oder “passives Marketing” genannt), d.h. der zentralen – aber riskanten – Möglichkeit für Schweizer Vermögensverwalter, um Kunden aus der EU zu bedienen, ohne die regulatorischen Anforderungen unter MiFID II einzuhalten. Es wird somit der Frage nachgegangen, ob Reverse Solicitation eine Möglichkeit für Schweizer Vermögensverwalter zum EU-Markteintritt ist.
Diese Frage kann vorab wie folgt beantwortet werden: Das Konzept der Reverse Solicitation ist nur in den folgenden, eng umschriebenen Situationen anwendbar. Entsprechend dient es nicht als rechtssichere und verlässliche Möglichkeit für einen EU-Markteintritt aus der Schweiz.