Kundensegmentierung nach FIDLEG
Vergleichbar mit MiFID II müssen nach Art. 4 Abs. 1 des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sämtliche Finanzdienstleister nach FIDLEG und somit auch die Vermögensverwalter ihre Kunden, für die sie Finanzdienstleistungen erbringen, etwa Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, einem der folgenden Segmente zuordnen:
- Privatkunden
- Professionelle Kunden
- Institutionelle Kunden (Untergruppe der professionellen Kunden)
Eine Übersicht für die Zuordnung von Kunden in die verschiedenen Kundensegmente finden Sie in der untenstehenden Tabelle.